Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
88525 Dürmentingen

Amtsgericht Biberach:
2 K 13/23
Versteigerungstermin:
26.11.2024, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
88521 Ertingen

Amtsgericht Biberach:
2 K 16/22
Versteigerungstermin:
03.12.2024, 09:00 Uhr
4-Zimmerwohnung und Grundstück ZVG

4-Zimmerwohnung und Grundstück

Zwangsversteigerung in
88484 Gutenzell-Hürbel

Amtsgericht Biberach:
2 K 42/23
Versteigerungstermin:
14.01.2025, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
88444 Ummendorf

Amtsgericht Biberach:
2 K 4/23
Versteigerungstermin:
21.01.2025, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


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