Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)

Hausanwesen und Gerätehalle ZVG

Hausanwesen und Gerätehalle

Zwangsversteigerung in
55270 Bubenheim

Amtsgericht Bingen:
42 K 97/21
Versteigerungstermin:
27.11.2024, 10:00 Uhr
drei Landwirtschaftsflächen ZVG

drei Landwirtschaftsflächen

Zwangsversteigerung in
55411 Bingen-Dromersheim

Amtsgericht Bingen:
42 K 11/22
Versteigerungstermin:
04.12.2024, 09:00 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

1 Landwirtschaftsfläche, 2 Waldflächen

Zwangsversteigerung in
55435 Gau-Algesheim

Amtsgericht Bingen:
41 K 6/24
Versteigerungstermin:
11.12.2024, 09:00 Uhr
fünf Landwirtschaftsflächen ZVG

fünf Landwirtschaftsflächen

Zwangsversteigerung in
55218 Ingelheim am Rhein

Amtsgericht Bingen:
41 K 34/19
Versteigerungstermin:
18.12.2024, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Zahlungsempfänger für alle Sicherheitsleistungen:

Amtsgericht Bingen

IBAN DE34 5451 0067 0023 1906 77


Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht