Amtsgericht Bingen
zur digitalen Gerichtstafel (3)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)
Hausanwesen und Gerätehalle
Zwangsversteigerung in
55270 Bubenheim
drei Landwirtschaftsflächen
Zwangsversteigerung in
55411 Bingen-Dromersheim
1 Landwirtschaftsfläche, 2 Waldflächen
Zwangsversteigerung in
55435 Gau-Algesheim
fünf Landwirtschaftsflächen
Zwangsversteigerung in
55218 Ingelheim am Rhein
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Zahlungsempfänger für alle Sicherheitsleistungen:
Amtsgericht Bingen
IBAN DE34 5451 0067 0023 1906 77
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.