Die nächsten 2 Zwangsversteigerungen (2 insgesamt)

Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
72160 Horb am Neckar

Amtsgericht Freudenstadt:
20 K 2/23
Versteigerungstermin:
20.12.2024, 09:30 Uhr
2,5-Zimmerwohnung ZVG

2,5-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
72270 Baiersbronn-Klosterreichenbach

Amtsgericht Freudenstadt:
20 K 9/23
Versteigerungstermin:
24.01.2025, 09:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Bitte überweisen Sie die Sicherheitsleistung unter Angabe des angegebenen Kassenzeichens auf das in der Terminsbestimmung angegebene Konto. Fehlen diese Daten, ist eine Zuordnung der Zahlung durch die Landeskasse nicht oder nur sehr verzögert möglich.

oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht