Amtsgericht Offenburg
zur digitalen Gerichtstafel (1)Die nächste anstehende Zwangsversteigerung
Wohnhaus
Zwangsversteigerung in
77746 Schutterwald
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder
4. Überweisung der Sicherheit auf das Konto:
Achtung ab 01.01.2023:
geänderte Bankverbindung und weitere notwendige Angaben bei Überweisung von Sicherheitsleistungen:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Sicherheitsleistungen sind dann ausschließlich auf dieses Bankkonto zu überweisen mit dem für dieses Objekt gültigen Verwendungszweck, welcher der Terminbestimmung zu entnehmen ist.
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.