Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

bebautes Grundstück ZVG

bebautes Grundstück

Zwangsversteigerung in
67551 Worms

Amtsgericht Worms:
17 K 5/23
Versteigerungstermin:
22.11.2024, 10:00 Uhr
1/2 Anteil an Zweifamilienhaus ZVG

1/2 Anteil an Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67593 Westhofen

Amtsgericht Worms:
15 K 25/23
Versteigerungstermin:
29.11.2024, 10:00 Uhr
2 unbebaute Grundstücke ZVG

2 unbebaute Grundstücke

Zwangsversteigerung in
67551 Worms

Amtsgericht Worms:
16 K 32/22
Versteigerungstermin:
29.11.2024, 10:00 Uhr
2-Zimmerwohnung ZVG

2-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
67549 Worms

Amtsgericht Worms:
16 K 38/23
Versteigerungstermin:
13.12.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

4. Die Überweisung der Sicherheit auf das vom Amtsgericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht

- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht