Aufgrund vieler leerer Stadtkassen sollen Hauseigentümer die Finanzierung lokaler Infrastrukturobjekte übernehmen. Nicht alle sind damit einverstanden, die ersten der betroffenen Eigentümer wehren sich.
Lesezeit: 2 Minuten
Eine deutsche Großstadt machte den Anfang. Um eine Einkaufsstraße neu zu gestalten wurden die Eigentümer der umliegenden Gebäude in Form einer zusätzlichen Abgabe zur Kasse gebeten. Einige Eigentümer wehrten sich dagegen, seitens der Gerichte wurde aber noch kein Urteil gefällt.
Mehrere Bundesländer haben diese Art der Finanzierung aufgegriffen, was nicht nur von Politikern, sondern auch von den Handelskammern gelobt wird, wogegen mehrere Immobilienverbände das Projekt kritisieren. So ganz neu ist diese Geschäftsart allerdings nicht, bisher wurden die Eigentümer lediglich bei Grundsätzlichem wie Zufahrten oder Abwasserentsorgung zur Zahlung verpflichtet. In den umstrittenen, jetzt neu eingerichteten Zonen soll nun jedoch hauptsächlich das Ambiente verbessert werden. Inhaber anliegender Geschäfte werden sich hierüber sicherlich freuen, sie versprechen sich hiervon Umsatzsteigerungen. Die Leid tragenden sind die Eigentümer (sofern sie das Geschäft nicht selbst führen), sie müssen die Kosten übernehmen und diese können nur selten auf die Mieter umgelegt werden. Zur Zahlung verpflichtet werden außerdem Wohnungseigentümer, obwohl diese am wenigsten davon haben. Fazit: auch Personen, die eigentlich keinen Vorteil aus einer solchen Maßnahme ziehen, müssen zahlen. Ferner gilt es zu beachten, dass das Geld nicht nur für die eigentliche Maßnahme ausgegeben wird, ebenso soll der Verwaltungsaufwand hiervon finanziert werden, dies stößt auf heftige Kritik. Tipp für alle heutigen und zukünftigen Haus- oder Wohnungsbesitzer: sollte an dem Ort, wo Sie sich eine Immobilie anschaffen wollen oder bereits im Besitz einer solchen sind, ein derartiger Schritt unternommen werden, informieren Sie sich rechtzeitig. Die Pläne über ein solches Vorhaben sind ausgelegt. Sollten Sie Zweifel haben, legen Sie Widerspruch ein. Ein Vorhaben kann gestoppt werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz von Betroffenen widerspricht. Zudem wird angeregt, dass die Mehrheit der Eigentümer mit den Maßnahmen einverstanden sein muss, um die Genehmigung durchzusetzen.