Ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage
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Wann steht sie mir trotzdem noch zu ?
Die Eigenheimzulage wurde als staatliche Subvention zur Förderung von selbst genutztem Wohnungseigentum im Jahr 1996 ins Leben gerufen. Diese Förderung wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2006 ersatzlos gestrichen.
Wurde aber vor diesem Datum ein Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag für eine selbst genutzte Immobilie unterschrieben, kann die Eigenheimzulage noch in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Eigenheimzulage zu erhalten?
- Das Objekt muss für eigene Wohnzwecke genutzt werden
- Die Immobilie muss sich im Inland befinden
- Die positiven Einkünfte der letzten zwei Jahre dürfen bei Alleinstehenden den Betrag von 70.000,00 € und bei Verheirateten den Betrag von 140.000,00 € jährlich nicht übersteigen, zuzüglich 30.000,00 € je Kind (Einkünfte des sog. Erstjahres und des Folgejahres)
- Es dürfen keine steuerliche Vergünstigungen, Eigenheimzulage oder Absetzungen schon früher in Anspruch genommen worden sein
Wie lange und in welcher Höhe kann man Eigenheimzulage beziehen?
Die Eigenheimzulage wird für acht Jahre in folgender Höhe gewährt:- Herstellung oder Anschaffung vor dem 01.Januar 2004:
2,5% der Herstellungs- und Anschaffungskosten – max. 1.278,00 € jährlich bei Altbauten
5,0% der Kosten – max. 2.556,00 € jährlich bei Neubauten
jeweils zzgl. 767,00 € pro Kind
- Herstellung oder Anschaffung zwischen 01.Jan.2004 und 31.12.2005:
1,0 % der Herstellungs- und Anschaffungskosten –
max. 1.250,00 € jährlich
zzgl. 800,00 € pro Kind
Ab wann erfolgt die Auszahlung der Zulage?
Die Zulage wird ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung gewährt. Sind alle o.g. Voraussetzungen erfüllt, kommt es zur Auszahlung. Bezieht man das Eigentum nicht im ersten Jahr oder tritt eine spätere Unterschreitung der Einkunftsgrenze auf, verkürzt sich die effektive Förderdauer dementsprechend.Die Auszahlung der Eigenheimzulage erfolgt im ersten Jahr innerhalb eines Monats nach Ausstellung des Bescheides, in den Folgejahren immer zum 15.März.