Inkassoservice
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Inkasso
Der Einzug von Forderungen wird in der Betriebswirtschaftslehre als Inkasso bezeichnet. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist der übergeordnete Verband der Inkassodienste. Es gibt verschiedene Inkassoarten. Die häufigste ist das Forderungsinkasso, dieses stellt den Einzug überfälliger Forderungen dar. Weitere Arten sind das dokumentäre Inkasso, dieses beinhaltet Handelspapiere, das einfache Inkasso, wie unter anderem Zahlungspapiere (z.B. Wechsel) und das Überwachungsinkasso, welches die Überwachung und den späteren Einzug von momentan nicht einbringbaren Forderungen beinhaltet.
Regularien und Kosten
In Deutschland müssen Inkassobüros über eine behördliche Erlaubnis verfügen. In jedem Bundesland sind die Zuständigkeiten zum Erteilen dieser Erlaubnis gesondert geregelt. Oft arbeiten Inkassobüros mit Privatdetekteien und Anwaltskanzleien zusammen. Durch Klage vor Gericht oder das gerichtliche Mahnwesen können Schuld- oder Vollstreckungstitel erlangt werden. Mit diesen können offene Forderungen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden.
Inkassokosten werden grundsätzlich in zwei Arten unterteilt, einerseits in die Vergütungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen und in die Kosten, die den Verzugsschaden durch den Schuldner widerspiegeln.
Im Inkassovertrag ist die Vergütungsvereinbarung ein wesentlicher Bestandteil. Die Vertragsparteien sind an keine gesetzliche Gebührenordnung gebunden. Sie können also völlig freie Vereinbarungen innerhalb der rechtlichen Grenzen des BGBs (Wucher, Sittenwidrigkeit) über die Gebühren und die zu erbringenden Leistungen treffen.
Der durch den Schuldner verursachte Verzugsschaden ist von diesem zu begleichen. Dazu gehören auch die Inkassokosten. Die Höhe der durch den Schuldner zu erstattenden Inkassokosten ist nicht einheitlich geregelt. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich. Die Kosten, welche durch die Zwangsvollstreckung direkt entstehen werden vom Zwangsvollstrecker nach § 788 ZPO eingezogen. Diese müssen nicht erst gerichtlich festgestellt werden.
Inkassounternehmen/Inkassogeschäfte
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungsunternehmen, die Gläubigern helfen bei Schuldnern das ihm geschuldete Geld wiederzuerlangen. Der Inkassovertrag ist in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter. Ein Teil der Inkassobüros sind Abteile von größeren Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Betreiben von Forderungen spezialisiert haben. Aber es existieren auch große Inkassounternehmen am Markt.
Typische Leistungen welche Inkassobüros für ihre Auftraggeber erbringen sind:
Der Schuldner soll durch wiederholte schriftliche, telefonische und persönliche Aufforderung zur Zahlung bewegt werden. Auch gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden veranlasst. Durch die Zwangsvollstreckung ist mit Unterstützung eines Gerichtsvollziehers eine Pfändung durchzuführen. Das Inkassobüro unterstützt den Gerichtsvollzieher bei der Auffindung von Werten wie Schmuck und Bankkonten, die sich im Besitz des Schuldners befinden und sich zur Pfändung eignen. Der Schuldner muss eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Im Notfall kann ein Haftbefehl beantragt werden, wenn sich der Schuldner weigert. Der Schuldner ist über mögliche juristische Folgen seiner Säumigkeit zu informieren. Auch das Aushandeln und Abwickeln von Ratenzahlungen, Vergleichs- und Stundungsvereinbarungen können zu den Aufgaben eines Inkassobüros zählen.