Makler (Immobilienmakler)
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Makler vermitteln Gelegenheiten zum Abschließen von Verträgen. Zu den Maklern gehören Börsenmakler, Personalvermittler, Handelsvertreter, Versicherungsmakler und Immobilienmakler.
Ausbildung Immobilienmakler
In Deutschland ist keine Ausbildung zum Immobilienmakler möglich. Es ist nur ein Gewerbeschein notwendig. Da Makler aber für Fehler und Falschauskünfte zu Schadensersatz verurteilt werden können, ist es empfehlenswert eine freiwillige Qualifikation abzulegen. Spezialisierte Akademien bieten Ausbildungen zum geprüften Immobilienmakler an. Im anerkannten Ausbildungsberuf zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau werden die wesentlichen Kenntnisse, die ein Immobilienmakler besitzen sollte, vermittelt. Diese Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Immobilienmakler in Deutschland
Immobilienmakler werden meist von den Vermietern und Verkäufern beauftragt aber in den meisten Fällen von den Mietern und Käufern bezahlt. Sie vermitteln Verträge über Grundstücke, Immobilien und grundstücksgleiche Rechte sowie vermietete Wohn- und Gewerberäume. Die Provision bei Immobilienverkäufen beträgt in der Regel zwischen 3 % und 6 % der Verkaufssumme zuzüglich der Mehrwertsteuer. Es kann aber auch ein Festpreis vereinbart werden. Bei Vermietungen sind zwei Monatsmieten Provision, die durch das Wohnungsvermittlungsgesetz festgelegt ist, Obergrenze. Bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien gelten die zwischen Auftraggeber und Makler getroffenen Vereinbarungen.
Es werden drei verschiedene Arten von Maklerverträgen in Deutschland unterschieden. Der Makler kann einen Allgemeinauftrag haben, dann kann der Besitzer weitere Makler beauftragen oder auch die Immobilie eigenständig verkaufen oder vermieten. Beim Alleinvertrag darf der Eigentümer keine weiteren Makler hinzuziehen. Das direkte Verkaufen oder Vermieten der Immobilie bleibt ihm aber gestattet. Nur beim qualifizierten Alleinvertrag muss der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie immer direkt über den Makler laufen. Zum Schutz des Auftraggebers muss dieser Vertrag aber zeitlich befristet sein.
Die Maklercourtage wird in der Regel bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages fällig.