Mieten auf Airbnb – was müssen Gastgeber rechtlich beachten?
Lesezeit: 3 Minuten
Wenn Sie eine Wohnung über Airbnb mieten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers. Sofern das Zweckentfremdungsverbot gilt, müssen Sie zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen. Abhängig von der Höhe der Miete können auch Steuern anfallen, wenn Sie die geltenden Abzüge überschreiten.
Wer kann über Airbnb vermieten?
Über Airbnb kann fast jeder seine Wohnung oder sein Haus an Touristen vermieten. Sobald Sie sich als Gastgeber registrieren, profitieren Sie von einer problemlosen Abwicklung über eine weltweit anerkannte Plattform. Zudem können Vermieter hier einen deutlich höheren Preis verlangen als auf dem normalen Wohnungsmarkt, weshalb viele Eigentümer dazu übergegangen sind, ausschließlich über Airbnb zu vermieten. Doch was sollte man aus rechtlicher Sicht beachten, wenn man darüber nachdenkt, über das Portal eine Wohnung an Touristen anzubieten?
Vermieten Sie niemals ohne das Einverständnis des Eigentümers
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen, können Sie grundsätzlich entscheiden, an wen Sie wie vermieten (zu den Ausnahmen kommen wir gleich). Wenn Sie jedoch nur Mieter der Immobilie sind, haben Sie diese Freiheit nicht. Denn im Mietvertrag ist die erlaubte Nutzung festgelegt, von der nicht einfach abgewichen werden kann. Hier wird in der Regel erwähnt, dass Sie die Immobilie zur Eigennutzung vermieten. Auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist, gilt es als stillschweigend vereinbart. Wenn Sie jedoch einfach – vielleicht sogar heimlich – eine Wohnung auf Airbnb inserieren, kann Ihr Vermieter Ihren Vertrag fristlos kündigen. Darüber hinaus haften Sie für Schäden.
Doch was tun, wenn man zum Beispiel für längere Zeit ins Ausland geht und die Mietwohnung nicht einfach leer stehen lassen möchte? Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Erklären Sie ihm Ihre Situation und schlagen Sie ihm einen guten Deal vor – dass Sie sich z.B. um die Organisation kümmern und Ihren Vermieter am Gewinn beteiligen. Mit etwas Glück wird Ihr Vermieter zustimmen, einen Anspruch auf Zustimmung haben Sie allerdings nicht.
Aber Vorsicht: Bitten Sie Ihren Vermieter nicht einfach um die Erlaubnis zur Untervermietung. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 210/13) reicht dies nicht aus. Denn die kurzfristige Vermietung an Touristen über Plattformen wie Airbnb birgt spezifische Risiken, die über die einer herkömmlichen Untervermietung hinausgehen. Deshalb muss der Eigentümer wissen, worauf er sich einlässt und damit einverstanden sein. Beschreiben Sie Ihrem Vermieter daher am besten genau, was Sie tun werden, und schreiben Sie alles auf.
Zweckentsfremdungsverbot beachten
Gerade weil kurzfristige Vermietungen für Touristen deutlich rentabler sind als „traditionelle“ Vermietungen, entscheiden sich immer mehr Eigentümer für Airbnb. In Großstädten, in denen bezahlbarer Wohnraum bereits Mangelware ist, wird dies zum Problem. Deshalb haben einige Staaten ein sogenanntes Missbrauchsverbot eingeführt, das eine vorübergehende Vermietung an Touristen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Wenn in Ihrem Bundesland ein solches Verbot besteht und Sie Ihre Immobilie auf Airbnb und Co. bewerben möchten, müssen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde einholen.
Steuerliche Vorschriften beachten
Als Vermieter müssen Sie Ihr Einkommen versteuern. Geben Sie dazu die Miete bzw. Mieteinnahmen in Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung an. Wenn Sie regelmäßig in größerem Umfang an Touristen vermieten, fällt unter Umständen Umsatzsteuer an. Wenn Sie daraus ein echtes Unternehmen machen, müssen Sie möglicherweise sogar Gewerbesteuer zahlen. Wer seine Immobilien jedoch nur selten über Airbnb vermietet, erhält eine jährliche Steuervergünstigung.