Umzugscheckliste

So früh wie möglich
- Umzugstermin festlegen
- Helfer informieren und/oder Umzugsunternehmen beauftragen
- Handwerkertermine klären
- alten Mietvertrag kündigen, dabei sind die Kündigungsfristen zu beachten.
- falls notwendig Umzugsurlaub beantragen
- Wohnung entrümpeln
- neuen Kindergarten/neue Schule für die Kinder suchen
- Postnachsendeauftrag
- Telefon, Bankkonto, Kabelfernsehen und GEZ

2-3 Wochen vor dem Umzugstermin
- Übergabetermin und Ablesetermine mit dem Vermieter vereinbaren
- Umzugswagen reservieren
- Umzugskartons besorgen
- Werkzeugkasten überprüfen
- Babysitter für die Kinder suchen
- Aufpasser für Haustiere organisieren

1 Woche vorher
- Helfer erinnern
- Umzugskartons packen
- Kühlschrank langsam leeren
- Essen für Umzugstag planen (Pappbecher, Teller…)
- nicht mehr benötigte Sachen entsorgen

1 Tag vorher
- Tiefkühltruhe und Kühlschrank abtauen
- notwendiges Bargeld abheben
- Essen vorbereiten
- alle Schlüssel bereitlegen
- Teppiche und Parkettböden schützen
- alle persönlichen Wertsachen und Dokumente die wichtig sind bereitlegen
- Schäden im Treppenhaus dokumentieren, damit man beweisen kann, dass der Schaden nicht durch den Umzug entstanden ist.

Am Umzugstag
- Umzugswagen abholen
- Umzugskisten fertig packen
- Helfer organisieren
- Zählerstände aufschreiben - am besten mit Zeugen
- Namensschilder entfernen

Umzugsunternehmen

Umzugsunternehmen organisieren Umzüge. Welche konkreten Arbeiten das Unternehmen übernimmt, richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers. In der Regel erledigen Umzugsunternehmen die Verpackung, die Verladung, den Transport und die Einrichtung der neuen Wohnung oder der Büroräume. Wenn es gewünscht ist, baut das Unternehmen Möbel ab und wieder auf und kümmert sich um die Küche und Anschlüsse der Waschmaschine.

Umzugskostenrecht

Hierbei handelt es sich um ein Gesetz zur Umzugskostenvergütung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten. Bei einem dienstlich veranlassten Umzug erhalten Bundesbeamte ihre Auslagen erstattet. Sie müssen dies aber im Vorfeld schriftlich vereinbaren.