Versicherungsirrtümer rund ums Haus
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In einem Haus wird viel Kapital gebunden und dementsprechend wichtig ist es, sich gegen alle Risiken abzusichern. Ansonsten drohen bei Schäden hohe Kosten, schlimmstenfalls sogar ein Totalverlust. Allerdings ranken sich um die Versicherungen für ein Haus viele Irrtümer, die zu schwerwiegenden Versicherungslücken führen können. Alle Eigentümer, aber auch Mieter, sollten sich deshalb einmal intensiv mit der Thematik auseinandersetzen, um einen optimalen Versicherungsschutz für ihr Eigentum zu erlangen.
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Von folgenden Unwahrheiten sollten sie sich dabei keinesfalls fehlleiten lassen:
1. Für die Hausratversicherung ist der Eigentümer zuständig.
Dass sich Mieter ebenfalls mit Versicherungen für die Wohnung oder das Haus auseinandersetzen müssen, liegt daran, dass der Eigentümer nicht für den vollständigen Versicherungsschutz zuständig ist. Für sein Hab und Gut ist der Mieter stattdessen selbst verantwortlich, weshalb er eine Hausratversicherung abschließen sollte. Ansonsten werden bei Versicherungsfällen nur die Schäden am Gebäude ersetzt, nicht aber jene an der Einrichtung. Auch hier droht daher ein Totalverlust, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist. Wer im Notfall seine Einrichtung nicht aus dem Ersparten bezahlen kann oder will, benötigt daher eine Police, welche diese ersetzt. Wichtig ist, dabei auf das Kleingedruckte zu achten, denn manchmal sind einzelne Gegenstände vom Versicherungsschutz aufgenommen oder Wertgegenstände müssen auf spezielle Weise verwahrt werden – beispielsweise in einem Tresor. Zudem ist je nach Lage des Hauses oder der Mietwohnung eine Erweiterung der Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Selbst, wenn der Eigentümer eine solche besitzt, wird ansonsten nämlich nicht der Besitz der Mieter ersetzt.
Zusatz-Info: Einige Vermieter fordern für möblierte Wohnungen oder Einbaumöbel vom Mieter sogar den Abschluss einer Hausratversicherung. Verlangen darf er diese nicht, sie kann aber bei Entscheidungsprozessen für oder gegen einen Mietbewerber relevant sein. Auch deshalb lohnt sich eine entsprechende Versicherungspolice in den meisten Fällen, um sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter einen finanziellen Schutz zu bieten.
2. Der Schutz greift direkt nach Versicherungsabschluss.
Wer eine Versicherung für ein Haus abschließt, zum Beispiel eine Wohngebäudeversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung, genießt meist keinen sofortigen Versicherungsschutz. Viele Verträge regeln stattdessen eine Wartezeit, innerhalb derer kein Schaden geltend gemacht werden kann. So wird verhindert, dass die Versicherungsnehmer einen Schaden melden können, der bereits vor Versicherungsabschluss bestand oder zumindest absehbar war. Es ist deshalb wichtig, bei Versicherungspolicen auf die Wartezeiten zu achten und diese frühzeitig abzuschließen. Eine Hausratversicherung wird daher spätestens vor dem Herbst sinnvoll, wenn die Risiken deutlich zunehmen. Oder eine Gebäudeversicherung sollte bei einem Neubau rechtzeitig zur Fertigstellung greifen – um nur zwei von vielen Beispielen zu nennen. Den eigenen Versicherungsschutz für das Haus beziehungsweise die Wohnung regelmäßig zu prüfen und anzupassen, ist deshalb eine allgemeingültige Empfehlung für jedermann.
3. Nicht jedes Haus kann versichert werden.
Einige Hausbesitzer gehen davon aus, dass sich ihr Gebäude nicht oder zumindest nicht gegen bestimmte Szenarien versichern lässt. Diese Annahme resultiert zum Beispiel daraus, dass sie in einem Überschwemmungsgebiet wohnen oder dass es in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Schaden gab. Jedoch handelt es sich bei dieser Vermutung in den meisten Fällen um einen folgenschweren Irrtum. 99 Prozent der Häuser in Deutschland lassen sich rundum versichern, auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen. Eine Risikoanalyse findet zwar statt und dementsprechend kann der Versicherungsschutz regional teurer sein – er ist aber immer noch günstiger als ein Schaden an einem unversicherten Gebäude oder sogar dessen vollständige Zerstörung. Niemand darf sich deshalb blind auf diese Aussage verlassen, sondern jeder sollte den Versicherungsschutz im Einzelfall prüfen und innerhalb der bestehenden Möglichkeiten abschließen. Ein Anbietervergleich lohnt sich dabei oftmals, um ein bestmögliches Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen, selbst bei hohem Risiko.
4. Eine Elementarschadenversicherung ist inbegriffen.
Die Elementarschadenversicherung wurde bereits erwähnt, ist aber längst nicht nur in Kombination mit der Hausratversicherung wichtig. Auch, oder vor allem, Eigentümer benötigen einen solchen Versicherungsschutz, um sich gegenüber Risiken durch Naturgefahren abzusichern. Die Elementarschadenversicherung kann daher oftmals als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung oder aber einzeln abgeschlossen werden. Auch diesbezüglich halten sich einige Irrtümer hartnäckig, dass beispielsweise solche Naturgefahren bereits in der Gebäudeversicherung inbegriffen wären. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn dies nicht explizit im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Im Zweifelsfall lohnt sich daher die Nachfrage beim Versicherer, ob eine Elementarschadenversicherung inkludiert ist oder nicht. Auch gehen viele Hausbesitzer davon aus, dass eine solche Zusatzversicherung sehr teuer ist. Erneut ist hier aber die individuelle Risikoanalyse ausschlaggebend und in vielen Fällen sind Elementarversicherungen vergleichsweise günstig zu bekommen. Ihre durchschnittlichen Kosten liegen weit unter jenen für eine Kfz-Vollkaskoversicherung. Trotzdem ist nicht immer eine (hohe) Selbstbeteiligung notwendig, sondern diese kann gemäß der eigenen Möglichkeiten vereinbart werden.
Zusatz-Info: Bei der Selbstbeteiligung gilt stets, unabhängig von der Art der Versicherung, dass die Versicherungsbeiträge günstiger sind, je höher die Selbstbeteiligung ist. Eine höhere Selbstbeteiligung kann daher eine finanzielle Entlastung bringen – sie darf im Schadensfall aber nicht die finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers übersteigen.
5. Die Privathaftpflichtversicherung deckt auch das Haus ab.
Wer eigenen Grund besitzt, muss damit rechnen, dass es darauf zu Schäden an Dritten kommt. Ähnliches kann durch das Haus geschehen, beispielsweise bei herunterstürzenden Dachziegeln, um ein anschauliches Beispiel zu nennen. Immer wieder gehen Eigentümer davon aus, dass in solchen Fällen ihre Privathaftpflichtversicherung einspringt. Auch das ist jedoch ein Irrtum. Haus- und Grundstücksbesitzer haften in voller Höhe für Schäden an Personen oder Sachen auf dem Grundstück beziehungsweise durch darauf befindliche Gegenstände. Solche Schäden können unter Umständen in unbezahlbare Höhen reichen. Die Eigentümer haben daher laut Gesetz eine sogenannte Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht – selbst, wenn das Haus oder das Grundstück vermietet oder ungenutzt ist. Er kann sie also nur teilweise auf die Mieter übertragen und somit auch nur bedingt sicherstellen, dass diese Pflichten erfüllt werden. Bei Pflichtverletzungen, die zu Folgeschäden führen, ist deshalb eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wichtig, um die finanziellen Folgen für die Versicherungsnehmer abzuwenden. Das bedeutet aber nicht, dass auch fahrlässiges Handeln vor einer Strafe schützt. Wichtig ist also, das Kleingedruckte zu lesen und den Eigentümerpflichten in vollem Umfang nachzukommen, um auch den Versicherungsschutz in vollem Umfang zu behalten.
Zusatz-Info: Falls das Wohneigentum vermietet ist, können die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf den Mieter umgelegt werden, da sie zu den Betriebskosten zählen. Für die Eigentümer entstehen für diese private Zusatzversicherung somit keine zusätzlichen Kosten.
6. Es gibt nur einheitliche Versicherungsverträge.
Sei es für die Wohngebäudeversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder andere Policen, die ein Hauseigentümer unter Umständen abschließen möchte: Die meisten Menschen recherchieren dafür allgemeine Angebote im Internet und gehen davon aus, dass es sich um unveränderbare Tarife handelt. Dabei kann ein Versicherungsvertrag nicht nur individuell angepasst werden, sondern das muss er sogar. Bei einer Wohngebäudeversicherung entscheiden beispielsweise das Alter des Hauses, dessen Lage oder Nutzungsdauer zu großen Teilen über die Versicherungskosten. Ebenso müssen alle anderen Versicherungsverträge individuell angepasst werden. Wer keinen geeigneten Tarif findet, der optimal zu den eigenen Vorstellungen passt, sollte sich daher einfach persönlich oder telefonisch durch einen Experten individuell beraten lassen. So kann ein Versicherungsvertrag aufgesetzt werden, der sich zwar an den offiziellen Tarifen orientiert, aber optimal auf den Einzelfall angepasst wurde. Dadurch ergibt sich ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und ein ganzheitlicher Schutz ohne Versicherungslücken.
Fazit
Viele Irrtümer halten sich hartnäckig, wenn es um Versicherungen rund um das Haus geht – sei es Eigentum oder gemietet. Es ist deshalb wichtig, nicht alle Halbwahrheiten und Unwahrheiten zu glauben, die kursieren. Stattdessen empfiehlt sich eine sorgfältige Recherche und individuelle Beratung, dann können die meisten Risiken ausgeschlossen werden. Das bedeutet weniger Sorgen und mehr finanzielle Sicherheit, falls es zu einem Schaden kommt. Zudem sollte dieser Versicherungsschutz, wie vorab erwähnt, in regelmäßigen Abständen angepasst werden. Denn mit der individuellen Lebenssituation verändert sich auch der Versicherungsbedarf und ebenso machen sich die Versicherer gegenseitig Konkurrenz, sodass nach einigen Jahren vielleicht dieselben oder sogar bessere Leistungen zu geringeren Preisen möglich sind. Diese Zeit zu investieren, kann sich daher im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen.