Amtsgericht Baden-Baden
zur digitalen Gerichtstafel (3)Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)
Wohnhaus/Villa
Zwangsversteigerung in
76534 Baden-Baden
1-Zimmerwohnung
Zwangsversteigerung in
77880 Sasbach
Dreifamilienhaus
Zwangsversteigerung in
77833 Ottersweier
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto
Neue Bankverbindung für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen ab 01.01.2023:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
BIC: SOLADEST600
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
Sicherheitsleistungen sind ausschließlich auf dieses Bankkonto zu überweisen mit dem für das jeweilige Objekt gültigen Verwendungszweck (siehe jeweilige Terminsbestimmung), Aktenzeichen, Vorname und Name des Bieters.
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.