Außenwerbung
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Großflächenwerbung und Sonderformen
Freistehende Wandtafeln aus Holz, Aluminium oder Kunststoff, Leuchtwerbung und Plakatwerbung zählen zu den Großflächenwerbungen. An Baugerüsten angebrachte Werbung kann Flächen bis zu 4000 m² einnehmen. Diese Plakate werden auch als Riesenposter/-banner bezeichnet. Zu den Sonderformen zählen aufblasbare Werbeträger. Diese werden oft bei Veranstaltungen eingesetzt, da sie leicht ab- und wieder aufgebaut werden können. Sie sind eine kostengünstige Alternative zu Werbepostern. Eine weitere Sonderform ist der Sandwichman (Mensch zwischen zwei Plakaten) als wandelnde Werbung.
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Schaufensterwerbung
Ladengeschäfte präsentieren sich über die Schaufenster. Es existieren die verschiedensten Konzepte zur Gestaltung eines Schaufensters wie Stapelfenster, bedarfs- und anlassorientierte Fenster, Phantasiefenster, Bühnenfenster, sog. Durchblickfenster (den Durchblick in das Ladenlokal gestattende Fenster) und andere. Meist bezieht sich die Werbung im Schaufenster auf das dort ansässige Geschäft. In seltenen Fällen ist die Lage des Schaufensters so gut, dass dieses gesondert gemietet wird, um Werbung für Dritte zu präsentieren.
Transportmittelwerbung bzw. Fahrzeugwerbung
Auch auf Außenflächen von Bussen, Straßenbahnen, Taxis, Zügen oder LKWs kann Außenwerbung aufgebracht werden. Diese Werbung kann Teile des Fahrzeuges bedecken, wie die Rumpfflächenwerbung oder Heckwerbung. Es kann aber auch das gesamte Fahrzeug unter Einbeziehung der Fenster als Werbefläche gestaltet sein.
Mobile Außenwerbung
Die mobile Außenwerbung überschneidet sich mit der Fahrzeugwerbung. So zählen Kleinlaster mit Plakatflächen oder komplett als Werbefahrzeug umgebaut, Fahrzeuganhänger mit Plakattafeln oder dreidimensionalen Werbeaufstellern, LKW-Sattelauflieger, auf denen sich automatisch Aushangflächen für Riesenposter aufbauen, Mietfahrräder und Infomobile dazu. Diese mobile Werbung wird entweder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder sie bewegt sich auf einer meist festgelegten Route. Sie kann auch zielgerichtet bei Personen eingesetzt werden, die gleichzeitig eine Veranstaltung besuchen oder verlassen (Bsp. Konzert).